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We welcome you to motorido GmbH
We welcome you to motorido GmbH
Stand: 18.08.2018
§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Die motorido GmbH, Buckesfelder Straße 101, 58509 Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRB 8654) (nachfolgend „motorido“) bietet Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Verbrauchern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, die verschiedenen Handelssysteme auf dem unter den jeweiligen Internetseiten (www.BIDaTRUCK.de/com, www.BIDaPART.de/com, www.BIDaCLASSICS.de/com, www.BIDaBIKE.de/fr/com und www.BIDaCAMPER.de/com) betriebenen Online-Marktplätze (nachfolgend: Markplätze) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.
(2) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Verbraucher im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen motorido und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von motorido im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von motorido schriftlich bestätigt werden.
(5) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von motorido schriftlich, per Telefax, per E-Mail und/oder dadurch mitgeteilt, dass sie beim Einloggen in das Nutzerkonto angezeigt werden. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers
(1) Die Marktplätze sind Plattformen für Einkäufer und Anbieter für den Handel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen, Ersatzteilen und weitere Produkte (nachfolgend „Handelsware“).
(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u. a. in:
(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers gemäß § 3;
(b) Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf den Marktplätzen gemäß § 4;
§ 3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz, Vergütung
(1) Voraussetzung für die Nutzung des jeweiligen Marktplatzes ist die Zulassung durch motorido. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.
(2) Der Nutzer kann über den Button „Registrieren“ ein Nutzerkonto anlegen und damit einen Zulassungsantrag stellen. Dabei hat er seine Daten (Name, Anschrift etc.) anzugeben sowie anzugeben, ob er den jeweiligen Marktplatz als Händler, Vertragshändler oder Gewerbetreibender nutzen möchte. Weiterhin muss er einen Benutzernamen und ein Kennwort wählen. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-mail oder per Telefax. Gleichzeitig wird das beantragte Nutzerkonto eingerichtet. Durch die Zulassung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen motorido und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die bloße Einrichtung eines Nutzerkontos ist kostenfrei. Vergütungspflichtig sind lediglich der erfolgreiche Verkauf von Handelsware über einen Auktions-Modus für den Anbieter. Ein Auktions-Modus fällt in einer normalen Auktion, einer Blind-Auktion sowie in einem Dynamik-Inserat an. Wird eine Handelsware als Inserat mit einer Sofortkauf-Option angeboten, fallen nur Gebühren an, sollte der Kauf über die Sofortkauf-Funktion erwirkt werden. Die vom Anbieter dafür zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche im Nutzerkonto einsehbar sind. Für den Bieter ist die Nutzung des Marktplatzes solange kostenlos, bis er eine Auktion gewinnt. In dem Fall einer erfolgreichen Auktion, bei der der Verkauf rechtsverbindlich durch Zustimmung des Verkäufers stattfindet, hat der Bieter ein Aufgeld zu zahlen. Die dafür zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche im Nutzerkonto einsehbar sind.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer motorido hierüber unverzüglich informieren. Sobald motorido von einer unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird motorido den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren.
(4) Die für das Anbieten und den Verkauf anfallenden Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Inanspruchnahme der Leistungen von motorido abgerechnet und sind unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
§ 4 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz, Ausschluss der Gewährleistung
(1) Der Nutzer kann auf dem Marktplatz Handelsware in einer Auktion anbieten (nachfolgend „Verkäufer“) und/oder verbindliche Gebote auf eingestellte Handelsware abgeben (nachfolgend „Käufer“). Das Einstellen einer Handelsware durch den Verkäufer stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Während der Laufzeit der Auktion vom Käufer abgegebene Gebote sind verbindliche Angebote an den Verkäufer. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Laufzeit der Auktion ein höheres Gebot abgibt. Nach dem Ende der Laufzeit der Auktion kann der Verkäufer entscheiden, ob er das Fahrzeug an den Höchstbietenden verkauft. Der Käufer ist nach Auktionsende 7 Tage an sein Gebot gebunden.
Der Verkäufer muss innerhalb dieser 7 Tage seine verbindliche Erklärung abgeben, ob er das Angebot des Höchstbietenden annimmt oder nicht. Ein Kaufvertrag kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu Stande.
(2) Reicht dem Verkäufer das Höchstgebot nicht aus, kann er den Käufern ein verbindliches Angebot unter Angabe eines Sofort-Kauf Preises machen. Nimmt ein Käufer dieses Angebot an, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu diesem Preis zu Stande.
(3) Der Verkauf über den motorido Marktplatz erfolgt, wenn nicht vom Verkäufer ausdrücklich anders angegeben, unter Ausschluss der Sachmängelgewährleistung, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
§ 5 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge
(1) Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. motorido übernimmt für die auf den Marktplätzen geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der auf den Marktplätzen zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter. motorido trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
(2) motorido kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.
(3) Kommt ein Kaufvertrag zu Stande, muss der Käufer das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung des Verkäufers bei diesem abholen und bezahlen.
(4) Wird das Fahrzeug nach Abschluss des Kaufvertrages nicht durch den Käufer abgeholt und bezahlt, kann der Verkäufer einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises verlangen, wenn nicht der Käufer nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Gleiche gilt für den Verkäufer, wenn er das Fahrzeug nicht mindestens 7 Tage nach Abschluss des Kaufvertrages für den Käufer bereithält.
§ 6 Haftung des Plattformbetreibers
(1) motorido haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen motorido bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Für von motorido nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt motorido keine Haftung.
(3) Für den Verlust von Daten haftet motorido nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von motorido auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von motorido.
(6) Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet motorido weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet motorido nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
§ 7 Fremde Inhalte
(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z. B. durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
(2) motorido macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.
(3) motorido behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
(4) Der Nutzer wird motorido von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen motorido wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von motorido einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
(5) Der Nutzer räumt motorido ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrechte an dem eingestellten Bildmaterial für Vermarktungszwecke ein.
§ 8 Sonstige Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen motorido umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes von motorido zu beeinträchtigen;
(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;
(d) seine im Nutzerkonto hinterlegten Daten stets aktuell zu halten und den Marktplatzbetreiber von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu unterrichten.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder anderen Schadprogrammen behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, motorido alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus motorido von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen motorido geltend machen.
§ 9 Datenschutz
Siehe dazu die über die Seite www. motorido.de abrufbare Datenschutzerklärung.
§ 10 Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit motorido auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber motorido ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 11 Vertragsdauer
(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch motorido gem. § 3 Abs. 2.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wobei mindestens die Textform einzuhalten ist.
(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für motorido insbesondere:
(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z. B. Betrug;
(c) der Rückstand des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gemäß § 3 Abs. 4 und 5 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen.
(d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von motorido liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von motorido in Lüdenscheid. Entsprechendes gilt, wenn der Nutzer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. motorido ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.